Pflichtteil
Mögliche Erläuterungen und Rätselfragen zum Wort: "Pflichtteil":
deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB); |
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